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Wahlen, Teil 4: Briefwahl beantragen!

Die Ferienzeit steht unmittelbar bevor (Beginn der Thüringer Sommer- [und Parlaments-!] Ferien: 23.7.2012), Reisepläne werden geschmiedet und damit rückt hinsichtlich der Gewährleistung einer möglichst hohen Wahlbeteiligung ein wichtiger Aspekt in den Vordergrund: Die rechtzeitige Beantragung der Briefwahl!

Diese Möglichkeit räumen die Wahlordnungen für den Kirchenvorstand (§ 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 3 WoKV) und den Pfarrgemeinderat (§ 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 3 WoPGR) nämlich ein.

Im einzelnen heißt es in den (wortgleichen) Vorschriften u.a.:

„Um die Briefwahlmöglichkeit zu nutzen, hat der Wahlberechtigte einen schriftlichen Antrag an den Wahlvorstand zu richten. Dieser übergibt ihm daraufhin den Stimmzettel und vermerkt die Briefwahl in den Wahlunterlagen. Eine zweite Ausübung des Stimmrechts ist damit auszuschließen. Der Wahlberechtigte muss der Wahlkommission versichern, dass er selbst bzw. ein vom ihm Beauftragter gemäß seinem Willen den Stimmzettel ausfüllt.“ […]“

Wer von seinem Recht auf Briefwahl Gebrauch machen möchte, sollte meiner Meinung nach schon jetzt handeln. Zwar wird es von seiten des Wahlvorstands ab dem 23. Juli noch „genauere Informationen […] im Pfarramt“ geben, aber das ist ja eben schon der erste Ferientag!

Und weil die Erfahrung lehrt, daß häufig Dinge unterbleiben, bloß weil sie mit der Notwendigkeit einhergehen, „einen Brief zu schreiben“ , möchte PuLa Ihnen die Sache ein bißchen erleichtern und stellt im folgenden einen Mustertext zur Verfügung, den Sie nutzen können, z.B. in dem Sie ihn markieren, kopieren und in Ihr Textverarbeitungsprogramm einfügen (fragen Sie ggf. Kinder/Enkel):

An den

Wahlvorstand der Gemeinde Herz-Jesu-Weimar

c/o Katholisches Pfarramt

Paul-Schneiderstr. 3

99423 Weimar

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den Wahlen zu Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat am 1./2. September 2012 möchte ich von der Möglichkeit der Briefwahl gem. § 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 3 WoKV u. WoPGR Gebrauch machen.

Hiermit versichere ich, den Stimmzettel persönlich auszufüllen/den Stimmzettel nur gemäß meinem Willen von einem Beauftragten ausfüllen zu lassen. [Nichtzutreffendes streichen!]

Bitte teilen Sie mir umgehend mit, wie ich die Wahlunterlagen (Stimmzettel) erhalten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift (!!)

 

Vergessen Sie auch Ihre eigene Anschrift und sinnvollerweise die Telefonnummer nicht!!

Und beachten Sie bitte: Das Obige ist mein Formulierungsvorschlag, so würde ich selbst es machen, wenn ich Briefwahl beantragen wollte. Es ist aber kein offizieller Text; beachten Sie unbedingt die angekündigten Informationen des Wahlvorstands ab dem 23. Juli (die ja hoffentlich auch doch nicht bloß „im Pfarramt“, sondern auch auf der Homepage der Gemeinde zu finden sein werden)!

Wer möchte, kann mir auch gern über die Kommentarfunktion seine Email-Adresse zukommen lassen (das merkt kein Mensch!), dann schicke ich Ihnen den Text auch gerne als WORD-Dokument.

Und wer keine Briefwahl beantragen möchte, sollte sich weiterhin schon jetzt Gedanken machen, wie er seine Stimmabgabe am 1./2. September gestalten kann; Die Zeit fliegt!

PS: Das folgende wird nicht lange stehen bleiben, deswegen lohnt sich der Link eigentlich kaum, aber es ist so lustig, was da noch auf der Gemeindehomepage steht (abgerufen am Nachmittag des 17.7.12):

„Dienstag, 03.07.2012 | Otto-Neururer-Haus Paul-Schneider-Straße 5, PGR-Sitzung

Der Weimarer Pfarrgemeinderat trifft sich zur planmäßigen Sitzung.“

Hihi, das war zwei Tage nachdem das Gremium schon gar nicht mehr existierte (vgl. hier)! Na, dieses Mal, dieses eine Mal mußte jedenfalls wirklich kein Protokoll gefertigt werden, denn von Ehemaligen-Treffen braucht’s das tatsächlich nicht… 😉

Nochmals Mosebach-Kritik: Irrwege des Denkens. Des Denkens?

Meist gründet sich der Unglaube in einer Sache auf blinden Glauben in einer anderen.

Georg Christoph Lichtenberg, „Sudelbücher“

Also, eigentlich wird es ja langsam ein bißchen langweilig, aber nachdem wir hier das Thema: Kritik an Martin Mosebachs These zum Zusammenhang von Protestantismus, Säkularisierung und Glaubensverlust im Osten Deutschlands schon mehr als einmal hatten und immerhin mit einem PuLa-exklusiven gedanklich hochwertigen Kommentar!, fühle ich mich gewissermaßen verpflichtet, Sie nun darauf hinzuweisen, daß sich mittlerweile auch Margot Käßmann, „Luther-Botschafterin“ der EKD (ist „Luther“ eigentlich ein fremdes Land, daß er eine „Botschafterin“ braucht? 😉 ) zu Mosebach geäußert hat.

Das geschah im Blog von „chrismon.de, Das evangelische Online-Magazin“ einer Publikation der EKD also beinahe offiziell.

Zunächst einmal ist es ja überraschend, welche Resonanz die vielleicht gar nicht soo durchdachten Äußerungen Mosebachs erzeugen! Sollte er einen wunden Punkt getroffen haben, wie das ja Aufgabe der Dichter sein kann?

Doch ernsthaft über das Verhältnis von Säkularisierung und Glaubensverlust im allgemeinen und die Rolle des (deutschen) Protestantismus dabei im besonderen nachzudenken, dafür ist hier vielleicht nicht der Ort, bzw. das traue ich mir auch nicht so ohne weiteres zu.

Ich bin nur erstmal froh, daß chrismon gerade Frau Käßmann hat schreiben lassen.

Doch, wirklich! Man stelle sich vor, was dabei herausgekommen wäre, wenn sie den Chefredakteur gelassen hätten. Arnd Brummer, Apostat, zuletzt bekannt geworden durch antikatholische Ausfälle geschmackvoller Weise im unmittelbaren Vorfeld des Papstbesuchs. Aber gut, es ging ja auch um wichtigere Dinge als Geschmack, er wollte Werbung machen für sein neues Buch „Unter Ketzern“. Da sieht man, wie weit die vielbeschworene „Brüderlichkeit“ in der Ökumene reicht, wenn es um „wirklich wichtige“ Dinge geht…

Oder, vielleicht noch schlimmer, Wolfgang Thielmann, seit Dezember 2010 bei der Wochenzeitung „Die Zeit“ im Ressort „Christ und Welt“ verantwortlich für „Kirche und Religion“. Lesen Sie mal, was er dort über die Berufung von Gerhard Ludwig Müller an die Spitze der Glaubenskongregation geschrieben hat, hier. Ich weiß nicht, was ich an diesem Text schlimmer finde, die kaum verhüllte Gehässigkeit oder die schier nicht mehr zu überbietende Fremdheit zu jedem, aber auch jedem katholischen Empfinden.

Was ich aber auf jeden Fall schlimm finde, ist, daß in diesem Land eine Wochenzeitung mit dem Anspruch der „Zeit“ (ob der eingelöst wird, steht auf einem anderen Blatt!) solche Leute über katholische Themen schreiben läßt und so das fördert, was PuLa schon vor längerem gültig formuliert hat: „Das ständige Katholiken-Bashing ist der blinde Fleck der Politischen Korrektheit in diesem Land“.

Und solange fatalerweise katholischerseits die Gewöhnung an dieses Phänomen so ausgeprägt ist, daß man es vielfach schon gar nicht mehr bemerkt, ja schlimmer noch, viele ständig in die „Sprache des Gegners fallen“, solange wird hier daran erinnert werden.

Aber nun zu Frau Käßmanns Einlassungen: Nach kurzer Einführung in Mosebachs Artikel mit Stellenangabe und der Charakterisierung als „gewagte Behauptung“ folgt dieser eigentümliche Satz:

„Und eine steile Vorlage für alle, die das Reformationsjubiläum 2017 nicht unter Beteiligung der Katholiken begehen wollen, sondern sich, wie Mosebach, lieber zurück vor das Zweite Vatikanische Konzil und seine neue ökumenische Zielbestimmung begeben wollen.“

Wenn ich das richtig lese, dann heißt das, es gibt evangelischerseits Menschen, die wollen sich „wie Mosebach“ vor das zweite Vatikanum begeben? Aha, hätte ich gar nicht gedacht! 😉

Ernstlich soll diese ulkige Formulierung wohl bedeuten, es gibt auch im protestantischen Lager Menschen, die wollen Katholiken beim Feiern der Reformation nicht dabei haben. Richtig so! Denn es gibt katholischerseits nichts zu feiern und ein bloßes „Begehen“ würde ich meinen evangelischen Freunden gar nicht wünschen! Mir scheint manchmal, die müssen schon im eigenen Lager genug darauf achten, daß alle meinen, es gebe tatsächlich „die eine Reformation“ zu feiern…

Aber natürlich werden doch wieder katholische Bischöfe höflich Einladungen annehmen und sich mit freundlichem Lächeln Dinge anhören, derentwegen sie eigentlich den Raum verlassen müßten. PuLa findet, ein bißchen mehr Ehrlichkeit bei allen Beteiligten täte echter Ökumene gut, auch wenn wir das eine oder andere Glas Sekt mal nicht miteinander trinken…

Ja, und dann fährt Frau Käßmann fort

„Einspruch, Martin Mosebach!“

Uaaah-Gäääähn! Chrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr……….

Huh? Was? Oh, Verzeihung, ich bin angesichts der originellen rhetorischen Formel doch glatt in einen Sekundenschlaf gefallen, das ist mir aber peinlich; wo waren wir?

Ach ja, bei den Gründen von Frau Käßmann gegen Mosebach These. Tja. Lesen Sie selbst, ich finde lediglich die Aussage, die deutschen Kommunisten seien eben bei dem Kampf gegen die Religion gründlicher gewesen als andernorts. Daß dies erstens belegt werden müßte und zweitens das Problem lediglich verschiebt (warum waren denn die deutschen Kommunisten so, was hatte sie geprägt?), dürfte ziemlich offenkundig sein, nicht?

Aber dann kommt erst der eigentlich interessante Teil, nämlich etwas, was ich, leider!, für einen charakteristischen „Umschlag“ halte, der in einer bestimmten Form des öffentlich wirksamen Protestantismus in Deutschland immer wieder zu beobachten ist, achten Sie künftig mal drauf:

„Es ist eine zentrale Errungenschaft der Reformation, daß Glaube und Vernunft beieinanderbleiben. Aufklärung und Säkularisierung waren doch keine Irrwege!“

Und ab sofort ist dann, hier wie anderswo, vom Glauben nur mehr wenig die Rede, aber umso mehr von den Segnungen der Trennung von Religion und Kirche und davon, die Freiheit keiner Religionsgemeinschaft anzugehören, verwirkliche Luthers „Freiheit eines Christenmenschen“. Letzteres erscheint mir nun schon sprachlogisch schwierig, setzt doch Luther in dem Wort gerade den „Christen“ voraus, aber es tut ihm m.E. auch ansonsten unrecht. Denn Martin Luther war, was auch immer sonst, ein leidenschaftlich Glaubender! Kennen Sie die Geschichte, wo er noch als alter Mann heruntergefallene Tropfen des Weins beim Abendmahl auf Knien mit der Zunge aufgeleckt haben soll? That’s the spirit, Frau Käßmann!

Aber etliche heutige Protestanten verteidigen lieber „Aufklärung und Säkularisierung“ als „richtige Wege“.

Hm! Mir scheint, egal wie ich beide Dinge im Einzelnen definiere (und eine genauere Definition täte gewiß not!), soviel steht fest, die historisch-konkreten Ausprägungen beider Phänomene haben ganz sicherlich zu einem Verlust an Glauben in großem Umfang geführt. Und sie haben in ihren aggressivsten Ausprägungen, von der Vendée bis in den Gulag immer gerade die Priester und die Geistlichen christlicher Gemeinschaften brutal verfolgt.

Waren das bloß „Kollateralschäden“ auf dem „richtigen Weg“? Aber solches Denken würde doch zu der friedensbewegten Frau Käßmann gar nicht passen…

Weiterhin möchte ich gerne mal fragen, ob die „Botschafterin“ schon mal was von einer mittlerweile bereits etliche Jahrzehnte andauernden Debatte über die „Aufklärung“ (meinetwegen auch die „Dialektik der Aufklärung“) gehört hat. Oder darüber, daß inzwischen aber nun auch jeder mit der „großen Erzählung“ von der quasi naturgesetzlich fortschreitenden Säkularisierung abgeschlossen hat. Das war bloß ein eurozentrischer Schmarrn!

Ich finde es nachgerade atemberaubend, wie man sich im Jahr 2012 mit christlichem, also „glaubendem“ Anspruch scheinbar völlig unbeleckt von diesen geistigen Entwicklungen äußern kann. Es ist beinahe nur durch eine Art „Glauben“ an die Aufklärung zu erklären…

Werte EKD, ihr habt vermutlich die telegenste (obwohl?) Kandidatin zur Botschafterin gemacht, seid ihr sicher, es war auch die schlaueste?

Also, Frau Käßmann, es ist ja sicher nett gemeint, daß sie sich zum Schluß Ihres Blogeintrags nochmal ein gemeinsames Feiern wünschen, und vom Feiern verstehen Sie ja auch was, aber es bleibt dabei, ich möchte lieber nicht.

Vielmehr gilt: „Lieber ein Meßkännchen als ein Käßmännchen“, sorry! 🙂

Meßkännchen, Augsburg, ca. 1735

PS: Auch „Schwester Robusta“ hat sich bereits zu dem Thema geäußert: Hier entlang!

 

 

Heute mal keine Wahlen, sondern ein „Offener Brief“

Aus zwei Gründen setzt PuLa heute mit der dienstäglichen Serie zu den Wahlen einmal aus:

Erstens ist durch die notwendige Sonderberichterstattung am Sonntag ein gewisser Überdruß an dem Thema eingetreten, auch bei mir, aber vor allem gibt es derartige, sehr verständliche Leserreaktionen (vgl. hier)! Aber nächste Woche geht’s natürlich weiter; der Gegenstand ist alles andere als ausgeschöpft…

Zweitens möchte ich ein „Dankeschön“ sagen und zugleich ein bißchen etwas erläutern und muß dafür die Form des „Offenen Briefs“ wählen, denn der Anlaß dieses Danks ist anonym verfaßt, aber allgemein zugänglich.

Für die, die in der Blogoezese nicht so zu Hause sind, muß ich ein bißchen ausholen: In diesem Jahr verleiht Hw. Alipius auf „Klosterneuburger Marginalien“ nach 2010 wieder den „Schwester-Robusta-Award“. Eine Auszeichnung , vergeben in verschiedenen Kategorien, für katholische Blogs die, na, sagen wir mal, im vergangenen Jahr besonderes Profil gewonnen haben. Schauen Sie hier!

Namensgeber ist eine Comic-Figur, eben „Schwester Robusta“ die der hwe. Herr Alipius entwickelt hat, und die auch unabhängig von dem Preis stete Aufmerksamkeit verdient! Hier eine kleine Kostprobe (zusammen mit Hw. Himmelhoch) und hier geht’s zum Robusta-Archiv.

Weil es sich bei der „Robusta“ also um so etwas wie den Blogoezesen-Oskar handelt, ist schon, ganz wie bei den Motion Picture Academy Awards, allein die Nominierung ehrenhaft.

Und da muß ich nun, leicht rot angelaufen, berichten, daß PuLa in der Kategorie „Sonderpreis“ nominiert worden ist (und sogar schon am ersten Tag, ähem!):

„Sonderpreis: „Pulchra ut Luna“ für das Zeugnis heroischen Kampfes in der Diaspora, der einem klarmacht, daß es noch so viel schlimmer sein könnte.“

schrieb dort eine Anonyma oder ein Anonymus.

Klar, daß ich mich freue, oder? Aber ich hätte hier nicht extra drauf aufmerksam gemacht (ehrlich!!), wenn es da nicht m.E. das Potential für ein Mißverständnis gäbe, das ich gern ausräumen möchte. Daher hier der „Offene Brief“:

Sehr geehrte liebe Anonyma oder sehr geehrter lieber Anonymus!

Über Ihre frühe Nominierung von PuLa für den Sonderpreis des diesjährigen Schwester-Robusta Awards habe ich mich sehr gefreut und danke Ihnen! Es ist ein schönes Gefühl, wenn man merkt, man wird nicht nur gelesen, sondern offenbar auch verstanden und: Da fühlt jemand mit! Angesichts der Ungeheuerlichkeiten, die man sich vor allem seit kurz vor Ostern so sagen lassen mußte (und muß) tut das mehr als wohl! Nochmals „Danke“ und seien Sie versichert: Das ist mir und uns ein Ansporn weiterzumachen, hier auf PuLa sowieso, vielleicht aber auch noch andernorts…

Nun möchte ich einem möglichen Mißverständnis vorbeugen, das ich Ihnen ausdrücklich nicht als Meinung unterstelle, das aber bei flüchtigem Lesen auftreten könnte, und was mir sehr leid täte.

Dem Mißverständnis nämlich, das, was wir hier in Weimar gelegentlich erleben müssen, habe ursächlich mit dem Diaspora-Katholizismus mitteldeutscher Prägung als solchem zu tun. Das glaube ich nämlich nicht!

Ich muß nun hier sehr vorsichtig sein, denn als ursprünglich rheinischer Katholik habe ich die natürlich prägenden 40 Jahre staatlichen Atheismus‘ nicht erleben/erleiden müssen und schreibe daher auch nur quasi „tastend“ und sozusagen unter Vorbehalt von meinen Eindrücken.

Aber die sind nun einmal nicht die einer Ortskirche, die kräftig den „Aufbruch in Permanenz“ mit liturgischem Gedöns und allgemeinem Verlust an Ernsthaftigkeit und Sakralität forciert. Ganz und gar nicht! Dafür ist es hier viel zu „nüchtern“ und viel zu normal. Manches Mal u.U. ein bißchen sehr „nüchtern“ und „normal“ (sprich, es dürfte gerne gelegentlich feierlicher sein!) aber 40 Jahre Druck scheinen mir im Ganzen eben doch eine gesunde Konzentration auf das Wesentliche befördert zu haben und daß es immer relativ wenig Geld und Personal gab hat dabei gewiß nicht gestört (höre ich da jemanden „Entweltlichung“ rufen? Genau!). Es ist ein wenig die uralte Einsicht: Die ecclesia pressa leistet mehr.

Ich wünsche z.B. jedem, der es (noch) nicht kennt den starken spirituellen Eindruck eines Kirchenbaus, der quasi noch dem Stalinismus abgerungen werden mußte und vielfach unter hohem persönlichem (Arbeits-) Einsatz der Gemeinden zustande kam! Wie unser „Karmel“, wie die Kirche in Oranienbaum bei Dessau mit ihrer kleinen aber sooo gastfreundlichen Gemeinde!

Und über diese „Normalität“ ergießen sich jetzt eben seit gut 20 Jahren verschiedene Phänomene der deutschen „West-Kirche“ und sorgen dabei für ein spezifisches „Fremdeln“, das ich gut nachvollziehen kann! Jedenfalls hat die Kirche in der mitteldeutschen Diaspora nicht gewartet auf die abgelegten und gescheiterten Konzepte der Kinder (oder Enkel!) der Konzilsgeneration, jenes vermuffte aber sich dauerjugendlich gebende längst überwundene Paradigma des Traditionsbruchs! Dafür hat man hier nicht treu zur Welt!-Kirche gestanden, um sich jetzt von Schlaubergern aus dem Westen, die dabei leicht peinlich berührt gucken, erklären lassen zu müssen, das sei ja alles ganz nett gewesen, aber „eigentlich“ müsse man sich ja von solchen „altmodischen“ Anhänglichkeiten frei machen, wie man das im „fortschrittlichen“ Westen schon lange getan habe. Kommt gar nicht gut!

Ein Beispiel dafür, das die ganze Komplexität aufscheinen läßt, ist eine hier anzutreffende Einstellung zum Vatikanum II, die mir gewissermaßen „näher dran am Original“ scheint, an der Zeit, in der, woran man hier vielleicht einmal erinnern darf, ein aufstrebender junger Theologe namens Joseph Ratzinger als Konzilsperitus tätig war, und die von daher eher positiv geprägt ist. Aber anders als Joseph Ratzinger (der Positionen aus gutem Grund änderte) mußte man die traumatischen Wirkungen der Nach-Konzilszeit eben nicht so intensiv erdulden wie die „West-Kirche“. Und nun berufen sich auf der einen Seite die o.g. „Dauer-Bewegten“ auf das Konzil (oder gar den „Geist“ desselben 🙁 ) und wollen lauter Sachen, die man sich so bisher aber gar nicht vorgestellt hatte, und auf der anderen Seite stehen Menschen, mit denen man sich praktisch gut versteht,  die aber den „Geist des Konzils“ ein Gespenst ohne Verbindlichkeit nennen und auf seine „Beschwörung“ allergisch reagieren.

Und so erlebe ich auch immer wieder, daß es nicht leicht fällt Verständnis zu wecken für die Haltung, die z.B. auf PuLa gepflegt wird, und die sich neben anderem ja auch durch eine gewisse erfahrungsgesättigte Ungeduld mit so manchen Phänomenen auszeichnet, die hier so eben nicht erlebt worden sind. Anders gesagt: manchmal muß man klar zu machen versuchen, daß die latente „Kampfeslust“ nicht auch bloß ein weiteres schwer verständliches westliches Phänomen ist, sondern der Versuch, es hier in vielerlei Hinsicht erst gar nicht so weit kommen zu lassen, z.B. mit der drohenden jetzt innerlichen Entfernung von der Weltkirche, an die man doch in praktischer Hinsicht gerade erst wieder Anschluß gefunden hatte.

Das ist ein von Fall zu Fall schwieriger Prozeß, der aber auch immer wieder Freude bereitet und bereichert!

Ich bin, liebe Anonyma oder lieber Anonymus

mit bestem Gruß und Segenswünschen

Ihr

GL

 

"Dem Kommunismus abgerungen"

 

Wahlen Spezial: Alles bleibt anders!

Es hatte sich in den letzten Tagen immer mehr angedeutet und durch die Recherche in verschiedenen Teilen unseres Bistums (herzlichen Dank an alle „PuLa-Korrespondenten“!) auch bestätigt: Die Laiengremien (Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte) sind infolge der Strukturreform sehr wohl flächendeckend untergegangen und existieren nicht mehr!

Und insofern habe ich Ihnen rein faktisch vor einigen Tagen (voriger Beitrag) ein falsches Bild gemalt, was mir sehr, sehr leid tut!

Die letzte Bestätigung brachte, tatsächlich!, die Homepage von Herz-Jesu-Weimar! Dort ist jedenfalls seit letztem Freitag zu lesen: […] „Bischof Dr. Joachim Wanke enthob die Gremien der Pfarrei (den Pfarrgemeinderat Weimar, die Filialgemeinderäte in Bad Berka und Buttstädt sowie den Kirchenvorstand der Pfarrei Weimar) ihres Amtes und setzte als alleinigen Vermögensverwalter Herrn Pfarrer Carsten Kämpf ein.“ Schauen Sie hier!

Es ist sehr klug, dies so eindeutig auf der Homepage zu vermerken (es gibt auch einen Link von der Startseite!), denn hinsichtlich des Kirchenvorstands ist die Frage seiner Existenz ja aufgrund seiner Rolle als Vertretung der Gemeinde nach außen gerade in Vermögensangelegenheiten auch für „weltliche“ (Vertrags-, Verhandlungs-) Partner sehr wichtig!

So, da haben wir also in Weimar bis Anfang September keine „Gemeindeleitung“ mehr, sondern nur noch eine Gemeindeleitung! Na, wenn das mal nicht manche Leute hart ankommen wird… 😉

Aber ernstlich, was war der „Denkfehler“ in den vorangegangenen Ausführungen? War es wirklich ein Denk-Fehler?

Da ich auch bis jetzt noch nirgendwo die Angabe von so etwas wie einer (Kirchen-) Rechtsgrundlage gesehen habe, bleibt es dabei, daß man sich seinen eigenen Reim machen, versuchen muß, sich die Dinge zu erschließen. Und da scheint mir jetzt klar, warum ich am 3. Juli zu einem faktisch falschen Ergebnis gekommen bin: Ich habe aus der richtigen Tatsache, daß es in Weimar nicht zu einer (gewissermaßen „externen“) territorialen Änderung gekommen ist (und insofern die Strukturreform bei uns eben schon vorweggenommen war) den falschen Schluß gezogen, auch die Filialgemeinden wären bereits solche „Neuen Typs“. Das waren sie aber nicht, sondern dazu wurden sie eben jetzt erst.

Und nun kann man nach meinem Verständnis die Grundargumentation des vorangegangenen Artikels wiederaufnehmen. Denn ich hatte ja geschrieben, daß die „alten“ Gremien aus demokratietheoretischen Gründen nicht dort tätig werden können, wo sie nicht hatten gewählt werden können (Legitimation durch Repräsentation). Wenn Sie so wollen, hat sich bei uns in Weimar eben eine „interne territoriale Veränderung“ ergeben. So hatten Kirchenvorstand und PGR der „alten“ Gemeinde Herz-Jesu eben auf dem Gebiet der bisherigen Filialgemeinden alten Typs kein Mandat, wären nicht handlungsfähig gewesen.

So gesehen hoffe ich, ich habe mir nicht wirklich einen Denk-Fehler vorzuwerfen, aber urteilen Sie selbst.

Klar scheint mir aber: Wenn ich zu einem früheren Zeitpunkt präziser Bescheid gewußt hätte, wäre das Nachdenken einfacher gewesen. Aber das ist eben leider nicht die Art, wie man über wichtige rechtliche Dinge in Kenntnis gesetzt wird. Vielerorts fürchte ich hat man sich in den vergangenen Jahren ja schon daran gewöhnt, daß Gremien ihre Arbeit eher ein bißchen paternalistisch auffassen („wir machen das schon für Euch; Ihr müßt das gar nicht so genau wissen“), was natürlich völlig falsch ist, denn es sind unser aller Angelegenheiten, die da verhandelt werden und Information ist Pflicht, umfassende und präzise Information (vgl. hier).

Und zu meinem Leidwesen muß ich sagen: Auch die Bistumsebene hätte sich mit mehr Klarheit und Eindeutigkeit in der Ankündigung nach meiner Einschätzung nur einen Gefallen tun können. Es konnte doch wohl sicher niemand die Vorstellung haben, so grundlegend wichtige Veränderungen würden mehr oder weniger unbemerkt bleiben können? Allein in Weimar haben wir zwei ins Gemeindeleben eingebundene Journalisten… Zumal man, wie ich immer noch hoffe gezeigt zu haben, die ganze Angelegenheit ganz hervorragend „demokratisch“ begründen kann!

Allerdings sollte man sich auch nichts vormachen (und deswegen hinsichtlich möglicher „Beschwerden“ gegen diese berechtigten Maßnahmen auch „den Ball flach halten“). Die Grundlegitimation in der Kirche kommt aus der apostolischen Sukzession und nicht aus Wahlen, d.h. dem „Willen des Volks“! Zu diesem Thema möchte ich gerne auf den sehr interessanten Kommentar des Kollegen „Marcus, der mit dem c“ hinweisen, der hier zeigt, wie auf der Diözesanebene Gremien (auch solche der Kleriker) in Wegfall geraten, wenn es zur Sedisvakanz (kein Bischof) kommt. Daran erkennen wir das wirkliche Legitimationsprinzip der Kirche und das wäre nur um den Preis der Selbstaufgabe zu verändern…

Wahlen, Teil 3: „Suspendierung“ der Laiengremien?

Na sowas! Da haben es „unsere Wahlen“ im September doch tatsächlich in die Zeitung (oder wie wir in der Blogoezese gerne sagen: die „Mainstream-Medien“) geschafft.

So titelte die TLZ am Samstag, 30. Juni auf der Landesseite (!): “Bischof suspendiert die Laiengremien, Erst Anfang September wird neu gewählt“

Allerdings hat es die Meldung offenbar nicht ins Online-Angebot geschafft.

Ist vielleicht auch besser so, aber dazu gleich mehr… 😉 Jedenfalls unterbricht PuLa aus diesem Anlaß die Abfolge der Betrachtungen der Rechtsgrundlagen für die bevorstehenden Wahlen, um auf jeden Fall Irritationen vorzubeugen, die aus der Lektüre des Artikels entstehen könnten!

Also, wie heißt es dort gleich zu Beginn? „In fast allen Pfarreien des Bistums Erfurt sind von diesem Wochenende an die Laiengremien suspendiert..“ (Hervorhebung von mir)

Das ist, glaube ich, schon mal falsch. Denn wenn man auf der einschlägigen Bistumsseite nachschaut, sieht man: In der ersten Reformstufe zum 1. Juli 2012 sind Pfarreien aus fünf von sieben Dekanaten betroffen und auch dort scheinen mir jeweils keineswegs alle Pfarreien betroffen zu sein!

Dann folgt die Erläuterung, nämlich die Strukturreform mit der Einführung der Filialgemeinden neuen Typs, die sich ja nun nicht mehr territorial definieren.

Tatsächlich ist es für die Betroffenen mit der Neugründung der Pfarreien am vergangenen 1. Juli zu einer rechtlich gesehen gravierenden Änderung gekommen: Auch wenn man es faktisch nicht so deutlich gemerkt hat (weil die Kirche ja stehengeblieben ist) die natürlich nach wie vor territorial definierte Pfarrei ist etwas ganz Neues, hat neue Grenzen! Und die bisher territorial definierten Filialgemeinden gibt es einfach nicht mehr, sie sind insofern in der neuen Einheit (rechtlich) vollständig aufgegangen. Teilweise wechselt darüber hinaus auch die Zuordnung einer Filialgemeinde (neuen Typs) zu einer anderen Pfarrei.

Und in diesem Zusammenhang hat der Bischof nun per Dekret (nicht einem übrigens, sondern in jedem Einzelfall) die Laiengremien, nein, nicht „suspendiert“, wie es in der Überschrift geschrieben steht.

Er hat sie vielmehr „des Amtes entheben“ müssen, wie das im weiteren Verlauf des Artikels (und sicher im Text des Dekrets) auch steht!

Warum hat er das tun müssen und ist das ein Grund sich aufzuregen?

Denn Aufregung wird natürlich gleich wieder heraufbeschworen: „Der Schritt Erfurts wurde von Betroffenen mit Unverständnis quittiert.“

Na klar, die böse, undemokratische „Amtskirche“; Hindert doch schon wieder liebe engagierte Laien daran, das Gemeindeleben noch schöner zu machen. Pardon, darf ich mal lachen? Wir reden von den Sommerferien! und wer schon einen Pfarrgemeinderat erlebt hat, der in den Sommerferien Bäume ausreißt, darf sich bei mir melden…

Also, es ist schon mal rein faktisch kein Grund vorhanden, sich aufzuregen!

Das Vorgehen des Bischofs ist aber auch nicht etwa „undemokratisch“, sondern das ganze Gegenteil!

Wir hatten ja in letzter Zeit hier schon verschiedentlich Anlaß, uns Gedanken über das Prinzip der Legitimation zu machen. Demokratischer Legitimation wie anderer.

Hier muß man doch nur einmal einen Moment überlegen, woher die „alten“ Gremien ihre Legitimation bezogen haben. Aus der Wahl vor vier Jahren. Diese Wahl geschah in Bezug auf die betroffenen Gemeinden in einem bestimmten Gebiet, dem damaligen Gemeindegebiet. Nur dort hatten die Gläubigen die Gelegenheit, ihre Vertreter zu wählen. Und dieses Gebiet gibt es nun eben nicht mehr. Und damit ist für die „alten“ Gremien die Legitimationsgrundlage natürlich entfallen. Ein sehr demokratischer Prozeß! Denn wenn sie weiter im Amt geblieben wären, hätten ja die „alten“ Gremien in dem „neuen“ Gebiet Entscheidungen gefällt, die Leute betreffen, die nie die Chance gehabt hatten, auf die Zusammensetzung dieses Gremiums Einfluß zu nehmen!

Nun verstehen Sie , warum es da nichts zu „suspendieren“ gab (was ja voraussetzt, die Arbeit könne auch wieder aufgenommen werden), sondern warum da ganz logisch und überaus demokratisch den bisherigen Gremien das „Amt entzogen“ werden mußte?! In der Demokratietheorie werden diese Fragen im übrigen unter dem Punkt „allgemeine“ Wahlen (neben den Punkten freie, gleiche und geheime Wahlen) abgehandelt.

Im übrigen glaube ich, um die Pfarrgemeinderäte ging es bestenfalls in zweiter Linie. Die Hauptsache hier waren die Kirchenvorstände und damit die Vermögensverwaltung! Bezeichnenderweise ist nämlich auf der Bistumsseite auch nur davon die Rede, daß der Pfarrer bis zur Konstituierung des „neuen“ Kirchenvorstands die „Aufgaben des Vermögensverwalters“ wahrnimmt. Hier muß man immer im Hinterkopf behalten, daß in diesen Fragen die staatliche Seite (in unserem Fall also der Freistaat Thüringen) „die Finger mit im Spiel hat“, jedenfalls überall dort, wo es die Konstruktion „Kirchenvorstand als vermögensverwaltendes Gremium“ gibt (was übrigens ursprünglich auf preußischen Einfluß zurückgeht). Und daß der (ausschließlich) demokratisch legitimierte Staat hier auf die Einhaltung der ihn verpflichtenden Legitimationsprinzipien achtet, ist doch klar.

Die Schlußfolgerung ist also: Wer sich über diesen Schritt aufregt, hat weder Demokratie noch Kirche richtig verstanden.

Den demokratischen Aspekt haben wir gerade betrachtet.

Und zur kirchlichen Seite ist nur zu sagen. Die Laiengremien, das darf man nie vergessen, sind kein Selbstzweck! PuLa hält sie für wichtig und ist der Meinung, wenn es sie gibt, muß man es richtig und ordentlich machen! Aber die Grundlegitimation der Kirche, auch in ihrer bescheidenen örtlichen Manifestation in einer Diaspora-Gemeinde, die geht eben über demokratische Prozesse hinaus.

Mehr Bescheidenheit Demut bitte!

Ja, und Weimar? Weimar ist einfach nicht betroffen, weil es bei uns 2012 jedenfalls keine territorialen Veränderungen (mehr) gab und ergo auch keine Veränderung der Legitimationsgrundlagen. Daran ändert sich, nach bisheriger Planung, erst 2020 wieder etwas.

 

PuLa wird dann wieder berichten! 🙂

Träume und Sehnsucht, Update

Manchmal, ganz selten! 😉 ist es vielleicht gut, man schaut auch eigene Beiträge noch mal an…

Mitte Juni hatte ich dazu angeregt, in einem Video mit populärer Musik nach Spuren abendländischen und christlichen Denkens zu suchen und ich hoffe, Sie konnten dem Gedankengang etwas abgewinnen.

Nun ist mir noch etwas aufgefallen, das, wie ich meine, geeignet ist, die These zu stützen.

Sehen Sie sich doch bitte einmal hier, bei 2. 36 beginnend, die zwei Jungs auf der Balustrade an und nutzen dazu freundlicherweise die Pause-Taste, wie man Einzelbilder aus YouTube Videos extrahiert weiß ich nämlich nicht (will ich das wissen?) Übrigens ist das ein höher aufgelöstes Video, das ich inzwischen gefunden habe, so kann man sich ggf. durch Rückspulen oder ein „Nochmal“ nach Ende der Wiedergabe das ganze Filmchen nochmal zu Gemüte führen:

https://www.youtube.com/watch?v=EV7jzvOHi1Q

https://youtu.be/EV7jzvOHi1Q?t=155

Na? Erinnert Sie das an etwas Bekanntes?

Aber sicher! Das „sind“ die ikonischen Engel in Raffaels Sixtinischer Madonna:

Langsam würde ich gern den Autor/Regisseur des Videos kennenlernen.

Aber jenseits des ikonographisch/detektivischen Vergnügens finde ich, solcherart „Entdeckungen“ haben etwas Ermutigendes. Mir jedenfalls machen sie Mut, auch die uns heute umgebende Kultur immer wieder als „unsere“ zu erfahren, auch an Stellen, an denen man es nicht vermuten würde. Aber ich glaube, so ist es: Nach wie vor verdankt sich gar Vieles seinen letztlich christlichen Wurzeln. Und es ist an uns, diese kulturelle Teilhaberschaft, diese An-Teil-Nahme offensiv aktiv zu behaupten und damit einen weiteren Baustein gegen die Marginalisierung zu setzen. Wenn wir es nicht tun, betreiben wir das Geschäft einschlägig interessierter Kreise und unsere Selbstmarginalisierung.

In diesem Sinne: Fröhliches Ausgraben!

 

„Gehört eigentlich nicht in ein Museum“

 

 

Wahlen, Teil 2: Es wird konkret!

Dienstags ist bis auf weiteres „Wahl-Tag“ auf PuLa und es gibt zu berichten, daß der Wahlvorstand die „Vorläufigen Kandidatenlisten“ für die zu wählenden Gremien durch Aushang veröffentlicht hat (PuLa macht die Namen am Ende dieses Eintrags auch für diejenigen zugänglich, die sich nicht dauernd die Nase am Schaukasten plattdrücken wollen 😉 )

Weitere Informationen gab es in einem Einlegeblatt zu den aktuellen Vermeldungen, das auch über die Gemeindehomepage verfügbar bleibt, was auch wichtig ist, denn dort finden Sie wichtige Termine und Daten zum Ablauf der Wahl, nicht zuletzt die Öffnungszeiten der Wahllokale am 1. und 2. September!

Aber in der jetzigen Phase fast noch wichtiger ist der Termin 15. Juli, das ist der Tag bis zu dem Ergänzungsvorschläge für die Kandidatenlisten gemacht werden können.

Denn deswegen sind ja die jetzigen Kandidatenlisten „vorläufige“, weil sie noch ergänzt werden können. Was sich dahinter verbirgt, wollen wir uns im folgenden anschauen.

Um dieses Verfahren zu verstehen, muß man zunächst einen Blick auf das Verfahren werfen, mit dem die vorläufigen Listen aufgestellt werden. Es ist geregelt in § 6 Absätze 3 und 4 der Wahlordnung für den PGR (WoPGR). Den Absatz 3 möchte ich in Gänze zitieren:

„Der bisherige Pfarrgemeinderat hat mindestens acht Wochen vor dem Wahltermin den Wahlvorstand zu wählen. Dieser hat für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zu sorgen. Dem Wahlvorstand gehören der Pfarrer und vier bis acht Mitglieder der Pfarrgemeinde an. Die Mitglieder des Wahlvorstandes müssen dem bisherigen Pfarrgemeinderat nicht angehören. Sie sollen möglichst nicht gleichzeitig für den Pfarrgemeinderat kandidieren. Sollte sich aufgrund der örtlichen Verhältnisse doch die Notwendigkeit einer Kandidatur ergeben, ist diese Doppelfunktion möglich.“

Und Absatz 4, Satz 5 lautet:

„Bei der Aufstellung soll angestrebt werden, dass sowohl Mitglieder der Gemeinde am Pfarrort als auch solche aus den Filialgemeinden sowie die tätigen Verbände, Gruppen und Gemeinschaften berücksichtigt werden.“

Das letztere ist die Konkretisierung des Gedankens aus § 1 der Ordnung für den PGR (PGRO), den wir schon letzte Woche kennengelernt haben: „[Der PGR] stellt in der konkreten Gemeinde die Sendung aller Glieder der Kirche dar“, bei der Aufstellung der Listen ist also darauf zu achten, daß die Kandidaten für den PGR ein möglichst getreues Abbild der Gemeinde darstellen (wer dann tatsächlich gewählt wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt!). Den gleichen Gedanken finden wir ja auch bei der Berufung weiterer Mitglieder des PGR nach der Wahl, vgl. § 9 Abs. 1 WoPGR und §§ 4 und 5 PGRO, aber zu dem Thema kommen wir noch.

Und nun muß man schauen, wer diese Aufgabe wahrzunehmen hat, auf ein ausgewogenes Kandidatenfeld zu achten; der Wahlvorstand.

Den wählt der bisherige PGR und der Pfarrer gehört ihm, natürlich, als geborenes Mitglied an. Und wenn Sie sich bitte die Formulierungen noch einmal genau ansehen, so werden Sie feststellen, den kirchlichen Gesetzgeber trieb eine bestimmte Sorge um. Die Sorge nämlich, daß hier etwas sehr naheliegendes und menschliches passieren könnte: Die, die ohnehin schon dabei sind, gestalten die Listen so, daß „schön alles beim Alten bleibt“! Entweder absichtsvoll, oder aus einer sehr verständlichen „Betriebsblindheit“ heraus. Staatlicherseits wären solche Regelungen mit den Möglichkeiten zur personellen Überschneidung zwischen Wahlen und Wahlvorbereitung genau deswegen selbstverständlich völlig undenkbar!

Muß man deswegen auch hier dagegen sein? Ich glaube nein, denn wir wollen uns ja mal nichts vormachen: Die Kandidaten für den PGR (bzw. den Wahlvorstand) stehen vermutlich nicht gerade vor dem Pfarrbüro Schlange und eine gewisse Kontinuität, ja sogar ein hohes Maß an Kontinuität tut der Arbeit häufig (wenn auch nicht immer)  sogar gut. Und vor allem: Kirche ist eben im Kern ihrer Legitimation nicht demokratisch strukturiert, wie wir vor kurzem erst in anderem Zusammenhang gesehen haben. (Dennoch würde ich persönlich mir für die nächste Überarbeitung der Wahlordnung jedenfalls den Wegfall der Möglichkeit wünschen, daß Kandidaten für den nächsten PGR im Wahlvorstand tätig sind. Solche Sachen sind doch ein „gefundenes Fressen“ für Kirchenverächter!) Jedenfalls stellt die Regelung so wie sie ist besonders hohe Anforderungen an die persönliche Integrität aller Beteiligten!

Weil aber immer etwas schiefgehen kann, bietet eben der kirchliche Gesetzgeber die Möglichkeit, ergänzend Kandidaten aus der Mitte der Gemeinde aufzustellen! Das regelt der § 6 Abs. 5:

„Die Pfarrgemeinde ist darauf hinzuweisen, dass innerhalb der Zeit der Bekanntmachung der vorläufigen Kandidatenliste (vgl. Abs. 4) Ergänzungsvorschläge beim Wahlvorstand eingereicht werden können. Für einen solchen Vorschlag sind mindestens 20 Unterschriften wahlberechtigter Gemeindemitglieder erforderlich. Die schriftliche Zustimmung der in den Ergänzungsvorschlägen genannten Kandidaten ist beizufügen.“

Hier gilt es den § 4 Satz 1 zu beachten:

„Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Pfarrgemeinde, die am Tage der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Pfarrgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.“ (Hervorhebung von mir).

In diesem Zusammenhang heißt das: Auch junge Menschen, die bis incl. 31. August 2012 ihren 16. Geburtstag feiern sind wahlberechtigt und ergo bis zum 15. Juli auch in der Lage, für einen Ergänzungsvorschlag zu unterschreiben.

Wie wichtig dieses eingebaute Korrektiv und die Gewährleistung eines Kandidatenfelds, das die Gemeinde in ihrem ganzen Spektrum abdeckt, dem kirchlichen Gesetzgeber war, sieht man übrigens auch daran, daß er gegenüber der bisher geltenden Regelung die Anzahl der notwendigen Unterschriften von 30 auf 20 gesenkt hat.

Und wenn dann ein solcher Vorschlag zustande gekommen sein sollte, regelt der § 6 Abs. 5 WoPGR den weiteren Ablauf:

„Der Wahlvorstand hat nach Ablauf der Frist für die Ergänzungsvorschläge innerhalb einer Woche die endgültige Kandidatenliste bekanntzugeben und anschließend die Stimmzettel vorzubereiten. „

Hier bei uns werden wir also am 22. Juli die endgültigen Stimmzettel kennen.

Natürlich auch die für die Wahl zum Kirchenvorstand. Die Wahlordnung für die Kirchenvorstände ähnelt hinsichtlich der Ergänzungsmöglichkeit weitgehend den gerade für den PGR beschriebenen Regelungen mit der wichtigen Ausnahme, daß die Wahlberechtigung an die Vollendung des 18. Lebensjahres am Tag der Wahl (und einen mindestens 6monatigen Hauptwohnsitz in der Gemeinde) gebunden ist, was dementsprechend natürlich auch wieder für die Unterschriftslisten gilt (§ 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 5 WoKV).

Abschließend:

Machen Sie sich schon jetzt konkrete Gedanken, wie Sie im September Ihr Wahlrecht ausüben können; die Zeit rennt!

 

So, und hier die vorläufigen Listen; bitte beachten Sie: Ich habe mir Mühe gegeben, gründlich zu arbeiten, aber dies ist kein offizielles Verlautbarungsorgan, daher gibt es keine Gewähr! Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aushängenden Listen, die auch noch zusätzliche Informationen enthalten (vgl. § 6 Abs. 4 Satz 3 und Satz 5-7 WoPGR)!

Vorläufige Kandidatenliste für die Wahl zum Pfarrgemeinderat am 01./02. September 2012

1. Bergedieck, Monika

2. Drysz, Beate

3. Gang, Ute

4. Hauke, Josef

5. Hille, Katharina

6. Holzberg, Rainer

7. Kemmerich, Ute

8. Klein, Dr. Michael

9. Koch, Marie

10. Krüger, Julia,

11. Kruse, Stefan

12. Löffler, Felicitas

13. Peuker, Elfriede

14. Röschke, Joachim

15. Schöft, Rudolf

 

Vorläufige Kandidatenliste für die Wahl zum Kirchenvorstand am 01./02. September 2012

1. Bergedieck, Jürgen

2. Bergs, Wolfgang

3. Block, Norbert

4. Enders, Reinhard

5. Goldmann, Michael

6. Hähnel, Sabine

7. Herzog, Christine

8. Kusch, Dr. Uwe

9. Lerch, Angelika

10. Peuker, Wolfgang

11. Pfohl, Alexander

12. Schilling, Benno

13. Schramek, Andreas

14. Walter, Ulrich

 

Vorläufige Kandidatenliste für die Wahl zum Filialgemeinderat Buttstädt am 01./02. September 2012

1. Enders, Reinhard

2. Hähnel, Sabine

3. Hempe, Beate

4. Leister, Petra

5. Münnighoff, Hans-Georg

6. Röschke, Joachim

7. Seidel, Walburga

 

Vorläufige Kandidatenliste für die Wahl zum Filialgemeinderat Bad Berka am 01./02. September 2012

1. Block, Joanna

2. Block, Olivia

3. Eichler, Lutz

4. Jahn, Michael

5. Kaczmarek, Hartmut

6. Knobloch, Monika

7. Nokel, Martina

8. Riethmüller, Theresia

9. Scholz, Matthias

Ignoranz oder Infamie ?

…und warum im vorliegenden Fall das eine fast so schlimm ist, wie das andere.

PuLa ist bekanntlich ein ausnehmend mildes Medium, auch wenn das von einigen, die sich nach außen hin (und zwar nur nach außen hin!) gern als passionierte Wattebäuschchen-Werfer geben, bestritten wird. Daher fühle ich mich verpflichtet, vor dem folgenden Eintrag zu warnen: Es wäre möglich, daß sich, wie der Titel andeutet, im Verlauf des Textes vergleichsweise eindeutige Wertungen einstellen.

Wie für Leser, die PuLa schon lange verfolgen, nicht mehr überraschend, leisten wir uns den Luxus, mit der FAZ eine überregionale Tageszeitung zu halten, die den Anspruch des „Qualitätsmediums“ ja auch gemeinhin einlöst. Umso erschütternder der Kurz-Kommentar des in der Blogoezese ja schon bekannten (notorischen?) Daniel Deckers vom Dienstag (19. Juni)!

Der Beitrag auf der letzten Seite des ersten, des Politischen Teils, steht unter der Überschrift: „Gegen die Tradition“.

Und wer soll da gegen die Tradition handeln?

Papst Benedikt!

Weil „ […] das Lehramt der Kirche in Person von Papst Benedikt XVI. nur eines kennt, jedenfalls was den Zugang zu den Sakramenten angeht: Hinweg mit ihnen.“ Mit den wiederverheirateten Geschiedenen nämlich. Hingegen sei der Ungehorsam der Freiburger Geistlichen ein „Akt des Mutes und der Verzweiflung zugleich“. Dann folgt der unvermeidliche Hinweis auf die „Lebenswelt und -erfahrung einer immer größeren Zahl von Christen“, der diese Haltung nicht mehr gerecht werde und ebenso „originell“ wird der Vatikan durch die Verwendung des Wörtchens „Njet“, zum wievielten Male wohl?, in die Nähe der verblichenen Sowjetunion gerückt.

Nein, nicht einschlafen!, auch wenn es bis hierher ja einfach nur sterbenslangweilig war. Jetzt folgt erst der Clou, denn diese (vermeintliche) römische Position sei „ […] nicht einmal durch die Tradition und das Recht der Kirche gedeckt.“ Die Moraltheologie kenne das Prinzip der Epikie (Angemessenheit), das Recht das Prinzip der Aequitas (Billigkeit), und gerade bei den von Papst Benedikt hochgeschätzten „sogenannten“ (sic) Kirchenvätern, lese sich vieles über die Spannung zwischen Norm und Wirklichkeit anders als heute in Rom.

„Wer mit und wer gegen die Tradition handelt, wäre demnach noch zu klären.“

Wäre mir sowas in einem der Provinzblätter untergekommen, mit denen man normalerweise so zu tun hat, ich hätte es wohl vorübergehen lassen, aber die FAZ lesen diejenigen,  die sich für den bürgerlicheren Teil der deutschen Informationselite halten, und da liegt die Latte höher.

Und sie wird spektakulär gerissen.

Zunächst erzeugt Deckers den Eindruck, dem Papst ginge das Schicksal der wiederverheirateten Geschiedenen in keiner Weise nahe, sie würden brüsk vor den Kopf gestoßen.

Nun, hören wir dazu zunächst die Worte  des Hl. Vaters anläßlich des Mailänder Familientreffens:

„Das Problem der Scheidungen und der wiederverheirateten Geschiedenen zählt zu den größten Leiden der Kirche von heute. Es gibt keine pauschalen Lösungen dafür. Es herrscht großes Leid, und wir können den Pfarrgemeinden und den einzelnen Menschen lediglich unsere Hilfe zuteil werden lassen: durch verstärkte Vorbeugungsmaßnahmen, in einer Vertiefung der gegenseitigen Liebe, durch eine Begleitung in der Paarbeziehung und während der Ehe, sodaß die Familien niemals allein sind, sondern auf ihrem Weg Tag für Tag Unterstützung erfahren. Obwohl sie die Eucharistie nicht empfangen dürfen, sollen sie von der Liebe der Kirche getragen sein und sich geliebt und angenommen fühlen. Sie sollen das Bewußtsein erlangen, daß sie dennoch Teil der Kirche sind; daß die Freundschaft zu einem Geistlichen trotz des Ausschlusses von der Beichte wesentlich ist. Sie können über ihre geistliche Verbundenheit mit Christus an der Eucharistie teilnehmen.“

Zusammenfassung seitens des „Qualitätsmediums“ (s.o.): „Hinweg mit ihnen!“ 🙂

Herr Deckers, wie recherchieren Sie eigentlich zu den Themen, die Sie verantworten sollen? Diese Sätze fielen am Abend des 2. Juni… (2012, wohlgemerkt!)

Und dann läßt Dr. Deckers (promoviert an der Jesuitenhochschule St. Georgen in Frankfurt/Main) gewichtige griechische und lateinische Worte fallen und erzeugt den Eindruck, der Papst habe seine eigenen „Lieblingsschriftsteller“ nicht richtig gelesen oder verstanden.

Netter Versuch! Nur ist dummerweise für jeden Menschen mit Internetanschluß (und das Netz ist in den Redaktionsräumen der FAZ vermutlich schneller als hier in Weimar!) folgender Text aus dem Jahr 1998 zugänglich: „Zu einigen Einwänden gegen die kirchliche Lehre über den Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen Gläubigen“. (Den Text aus dem Osservatore Romano hat übrigens kath.net nach Deutschland gebracht, jener bekanntlich völlig informationsarme Hetzdienst, an dem sich gerade einige abarbeiten. Interessanterweise wurde er aber auch von Universitäten übernommen,  mit Quellenangabe…)

In diesem Schriftstück setzt sich der damalige Chef der Glaubenskongregation doch glatt mit den Prinzipien der Epikie und der Aequitas canonica auseinander! Sowas aber auch:

„Epikie und Aequitas canonica sind im Bereich menschlicher und rein kirchlicher Normen von großer Bedeutung, können aber nicht im Bereich von Normen angewandt werden, über die die Kirche keine Verfügungsgewalt hat. Die Unauflöslichkeit der Ehe ist eine dieser Normen, die auf den Herrn selbst zurückgehen und daher als Normen göttlichen Rechts bezeichnet werden.“

Ja, es werden sogar noch mehr schöne griechische Begriffe untersucht, nämlich akribia und oikonomia. Toll, was? (Die Begriffe bezeichnen in den Ostkirchen (!) die Treue zur geoffenbarten Wahrheit, resp. die gütige Nachsicht in schwierigen Einzelfällen)

Herr Deckers, wie recherchieren Sie eigentlich zu den Themen, die Sie verantworten sollen? Dieses Schriftstück ist seit dem 30. November leicht zugänglich (2011 allerdings schon; lange her? 😉 )

Wie kann man an einem Ort, an dem Menschen journalistische Sorgfalt und Zuverlässigkeit erwarten so schluderig sein? Oder war es keine Schlamperei, sondern Absicht? Dann, so hart das Wort ist, fände ich das infam. Infam denjenigen gegenüber, die damit in die Irre geführt zu werden drohen, aber auch dem Hl. Vater gegenüber, der gerade jetzt anderes Verhalten verdient hätte und nötig brauchte. Intellektuelle Sorgfalt und Redlichkeit zum mindesten; eigentlich aber Solidarität im Gebet. In keinem der beiden möglichen Fälle aber den Versuch, ihm mal wieder „einen kleinen mitzugeben“.

Leider hat die Sache ja noch eine grundsätzlichere Dimension, die ich an dieser Stelle aber nur kurz anreißen kann. Es ist das immer wieder anzutreffende grundlegende Mißverständnis, in der Kirche erkläre (und erschöpfe!) sich irgendwie der Begriff der Tradition an einem je und je festzumachenden historischen Punkt, der nur gefunden werden müsse, damit alles gut werde (hier eben die vermeintlich „milden“ Kirchenväter). Diese Haltung, die aus einer notwendig (re-) konstruierten Vergangenheit verbindliche Handlungsanweisung für das Heute ableiten will, ist es ja auch, der wir einen erheblichen Teil des liturgischen Murks zu verdanken haben, der in den letzten 50 (oder mehr?) Jahren auf uns herniedergeprasselt ist.

Welch abenteuerliche Verkürzung wäre das! Nein, „Tradition“ ist natürlich die lebendige Entwicklung der Gemeinschaft Kirche unter dem apostolischen Lehramt. Tradition ist so aktuell wie die noch nicht ganz geöffneten Blätter im Frühling, so stabil wie der Stamm des Baumes an dem diese Blätter sprießen und so tiefgründend wie seine längsten Wurzeln. Ein lebendiger, unabgeschlossener Organismus, der aber gewiß nicht irgendwann beschließt, in 2,50 m Höhe sei der gültige Zustand ja schon erreicht gewesen und daher müsse leider der Rest des Baumes abgeschnitten werden…

Oder kürzer und weniger bildlich: „Weil die Tradition als dynamischer Vorgang der Selbstvollzug der Kirche schlechthin ist.“

Danke, SV! 😉

So, abschließend sei noch der ja auch immer wieder gern gehörten Pseudo-Interpretation vorgebeugt, der ja „manchmal verblüffend aufgeschlossene Theologe J. Ratzinger“ sei als Papst so recht zum Betonkopf geworden. Zugleich können wir damit diesen Eintrag versöhnlich mit den Worten des Hl. Vaters enden lassen, die, wie immer, wenn man ihm wirklich zuhört so gar nichts mit den häßlichen Zerrbildern zu tun haben, die Menschen, warum auch immer, über ihn verbreiten:

„Besonders schmerzlich würde ich die Situation derer nennen, die kirchlich verheiratet, aber nicht wirklich gläubig waren und es aus Tradition taten, sich aber dann in einer neuen nichtgültigen Ehe bekehren, zum Glauben finden und sich vom Sakrament ausgeschlossen fühlen. Das ist wirklich ein großes Leid, und als Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre lud ich verschiedene Bischofskonferenzen und Spezialisten ein, dieses Problem zu untersuchen: Ein ohne Glauben gefeiertes Sakrament. Ich wage nicht zu sagen, ob man hier tatsächlich ein Moment der Ungültigkeit finden kann, weil dem Sakrament eine grundlegende Dimension gefehlt hat. Ich persönlich dachte es, aber aus den Debatten, die wir hatten, verstand ich, daß es ein sehr schwieriges Problem ist und daß es noch vertieft werden muß.“ (Aosta, 25. Juli 2005)

Qui habet aures audiendi, audiat! (Mk 4,9)

"Dynamischer Selbstvollzug"

„Ja, sischer!“

Bekanntlich schätzt PuLa Einträge, die lediglich auf Anderes verlinken nicht besonders, selbst wenn es um geschätzte Kollegen geht.

Aber es gibt Ausnahmen!

Mögen Sie Lukas Podolski?

Mögen Sie Gottfried Wilhelm Leibniz?

„Lieben“ Sie die Sprache in Interviews mit Fußballspielern auch so wie ich?

Wer jetzt auch nur einmal „Ja“ gesagt hat, muß den Blog von Josef Bordat besuchen (eigentlich alle anderen auch)!

Das lohnt sich ohnehin sehr häufig, allenfalls könnte man ihm vorhalten, die hohe Frequenz der Postings lasse solche Köstlichkeiten allzuschnell aus dem Blickfeld verschwinden.

Aber genug räsoniert, schauen und genießen (und versuchen Sie sich den Tonfall dazu vorzustellen!):

„Viele tun das durcheinanderbringen.“

Hier der Link.

Danke, Herr Kollege und „Chapeau“!

Leibniz ist begeistert!

 

 

Wahlen: Update und Teil 1: Vertraulichkeit der PGR-Sitzungen?

Vor ein paar Tagen haben wir ja hier auf PuLa die Beschäftigung mit den bevorstehenden Wahlen der Vertretungsgremien der Laien begonnen und dabei angekündigt, einzelne Bestimmungen aus den relevanten Ordnungen näher anschauen zu wollen.

Nun gilt es erst einmal zu berichten, daß seitens des Bistums mittlerweile alle einschlägigen rechtlichen Bestimmungen online zugänglich gemacht worden sind; Sie finden sie hier!

Das ist sehr schön, und zeigt die Bedeutung, die diesem Element der Teilnahme am gemeindlichen Leben seitens unseres Hirten, Bischof Dr. Wanke, zugemessen wird. Bitte schauen Sie sich außer den Ordnungen zur Arbeit der jeweiligen Gremien auch die entsprechenden Wahl-Ordnungen einmal an, die sind in der jetzigen Phase mindestens genauso wichtig!

Heute möchte ich aber zum Beginn unserer kleinen Reihe die Ordnung für die Arbeit der Pfarrgemeinderäte im Bistum Erfurt (Direktlink) betrachten.

Ich hatte ja angekündigt, auch bestimmte Mißverständnisse an den jeweiligen Texten messen zu wollen.

So ist PuLa bekannt geworden, es werde von der „Vertraulichkeit“ der Sitzungen des PGR gesprochen, ohne nähere Bestimmung, bzw. Einschränkung.

Nun, wenn das stimmt ist es tatsächlich ein gravierendes Mißverständnis, das den Sinn der Arbeit des PGR geradezu ins Gegenteil verkehren würde!

Lesen wir in § 3 Abs. 2: „Der Pfarrgemeinderat informiert die Gemeindemitglieder über seine Aktivitäten […] Er […] steht den Gemeindemitgliedern für Auskünfte hinsichtlich Einrichtungen, Gruppen und Möglichkeiten zum Engagement zur Verfügung.“

Sie sehen, aktive Kommunikation seitens des PGR mit allen seinen Mitgliedern ist gefragt! Das wird auch aus der begründenden „Vorbemerkung“ (sowas würde andernorts  „Präambel“ heißen, also, da, wo erklärt wird, worum es eigentlich gehen soll), § 1 Abs. 1 Satz 2: „Er stellt in der konkreten Gemeinde die Sendung aller Glieder der Kirche dar.“ (Hervorhebung von mir)

Dementsprechend sind dann auch die Sitzungen des PGR ja auch grundsätzlich für jedes Gemeindemitglied zugänglich: § 14 Abs. 2 Satz 1: Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind pfarrgemeindeöffentlich.“ Deswegen müssen nämlich seine Sitzungstermine auch bekannt gemacht werden: § 14 Abs. 1 Satz 2: „Die Sitzungen sind in den Gemeindevermeldungen bekanntzugeben.“

Und nach § 16 Abs. 1 ist über die Sitzungen „unverzüglich“ ein Protokoll anzufertigen und (Satz 4): „[…] auf geeignete Weise am Pfarreiort und in den Filialgemeinden zu veröffentlichen.“ (Hervorhebung von mir).

So, es ist also völlig offenkundig, daß sich die Arbeit des Pfarrgemeinderats ausdrücklich ganz und gar im Licht der gemeindlichen Öffentlichkeit abspielen soll. Das ist der Wille des kirchlichen Gesetzgebers (und er zitiert dafür übrigens in § 1 Abs. 2 das Zweite Vatikanum, genauer das Dekret „Apostolicam Actuositatem“).

Es gibt allerdings, klugerweise, auch eine Ausnahmeregelung: § 14 Abs. 3: „Der Pfarrgemeinderat kann die Nichtöffentlichkeit einer Sitzung oder einzelner Tagesordnungspunkte beschließen.“ Eine solche Möglichkeit muß es natürlich in Ausnahmefällen geben und dann kann es auch sinnvoll sein, daß sich die Mitglieder ausnahmsweise darauf verständigen, über diese Sitzung einmal nichts verlauten zu lassen.

Aber es ist eben wichtig, das Verhältnis von Regel und Ausnahme im Auge zu behalten. Die Regel ist die sehr weitgehende Öffentlichkeit, deren Ausschluß dementsprechend als seltene Ausnahme zu begreifen. (Deswegen hätte ich mir an dieser Stelle für den Ausschluß der Öffentlichkeit auch die Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit, z.B. Zweidrittelmehrheit, gut vorstellen können!)

Keinesfalls gedacht ist dieses Instrument aber etwa für den willkürlichen Ausschluß der u.U. auch einmal kritischen Öffentlichkeit, bloß um „seine Ruhe zu haben“. Diese Öffentlichkeit (potentiell also wir alle!) könnte sich dann nämlich kein Bild mehr von der Arbeit ihrer gewählten Vertreter machen. Ein solches Vorgehen wäre klar rechtsmißbräuchlich!

Sie sehen, von einem sehr speziellen Ausnahmefall abgesehen, kann also von einer „Vertraulichkeit“ der Arbeit des PGR keine Rede sein; das Gegenteil ist der Fall.

Wir sollten also alle das Gespräch mit unseren Vertretern suchen, die schließlich unsere „Anregungen aufnehmen“ sollen (§ 3 Abs. 2 Satz 1)!

Und je mehr Gemeindemitglieder sich an der Wahl am 2. September beteiligen, desto intensiver wird sicherlich in Zukunft dieses Gespräch werden. Notieren Sie sich schon jetzt den Termin und reden Sie mit anderen darüber!