Unsere im Jahr 2014 ziemlich weithin beachtete Beschäftigung mit den genauen zeitlichen Bedingungen der Osternachtfeier nach den Regeln der Kirche (hier), haben wir leider im vergangenen Jahr 2015 nicht fortsetzen können – jeder, der ein wenig verfolgt hat, was sich im vergangenen Jahr in der Weimarer katholischen Welt abgespielt hat, wird das gewiß verstehen können (vgl. nur hier und hier).
All das (und anderes) hat soviel Kraft gekostet, daß ich nach wie vor leider sagen muß, trotz so mancher einschlägigen Lektüre bin ich für mich mit dem Thema noch nicht soweit fertig, daß ich es wagen könnte, Ihnen eine einigermaßen „abgerundete“, ordentlich begründete (eigene) Position vorzulegen.
Andererseits möchte ich das Thema hier auf dem Blog gerne „lebendig“ erhalten, zentral wie es ist!
Deutlich geworden ist in den vergangenen eineinhalb Jahren jedenfalls soviel: Die augenblickliche Regelung, wann (d.h. um welche Uhrzeit) die Feier der Osternacht stattfinden kann, das ist, sozusagen „rechtsgeschichtlich“, wesentlich eine Folge der Reformen unter Papst Pius XII. in den Jahren 1951 und 1956, der damit zentrale Forderungen der „Liturgischen Bewegung“ aufgriff.
Jaja, Pius XII., wirklich! 😉
Vorher hatte sich, was heute ja nur mehr schwer vorstellbar erscheint, der Zeitpunkt der Oster-„Nacht“ tatsächlich bis in die Morgenstunden des Karsamstags (!) verschoben.
Und was auch immer sonst man im einzelnen von ihr halten mag, der Liturgischen Bewegung war es ernst um die Liturgie (deswegen hieß sie ja so, hüstel!). Und dem Papst natürlich ohnehin!
So kam es dazu, die zentrale Vigil der Christenheit gemäß dem Leitbild der ‚Veritas Horarum‘, der wahren Widerspiegelung des zeitlichen Ablaufs des tatsächlichen, ursprünglichen Ostergeschehens, diesem wieder anzunähern, indem nun vorgeschrieben wurde, es müsse sich künftig (wieder) um eine ‚Ganz-Nacht-Feier‘ handeln.
Heute beobachten wir leider, daß der Impuls zur liturgischen Wahrhaftigkeit, der in diesem zentralen Punkt vor 60 – 70 Jahren Impulse „von unten“ und Aufnahme von Seiten der Hierachie so schön vereinen konnte, weitgehend erschöpft zu sein scheint, hat doch weithin erkennbar die Tendenz um sich gegriffen, soweit wie nur irgend möglich (oder gern auch nicht mehr möglich) an die Ränder des vom Sinngehalt her vorgegebenen Zeitraums (den das Recht festgeschrieben hat) zu gehen. Bloße „Spätere Vorabendmessen“ wären für die Väter der Liturgischen Bewegung aber ebenso undenkbar gewesen, wie eine Feier, die einen in die schon volle Helligkeit des Tages entläßt. Und für Papst Pius XII. ebenso.
Wer immer sich für Allerlei, was so eingerissen ist, an tatsächlich bloß lauen Bequemlichkeiten, gern vollmundig auf das unvermeidliche „Konzil“, aber eben auch regelmäßig gern auf dessen „heroische Vorgänger“ z.B. in der Liturgischen Bewegung beziehen will – er hat damit unrecht, wie dieses wichtige Beispiel sehr schön zeigt.
Mir scheint, die Frage, wohin sozusagen der „Liturgische Impuls“ gewandert ist, seit Beginn des 20. Jahrhunderts, muß man gründlich betrachten.
Betrachten und bedenken, ohne sich von allzu gewohnten vermeintlich sicheren Traditionslinien, bzw. –bildungen, die mir allzu häufig schlicht auf interessegeleiteten Positionszuschreibungen zu beruhen scheinen, irritieren zu lassen.
Ansätze dazu gibt es bereits, die genaue und unvoreingenommene Betrachtung der Werke von, um nur zwei zu nennen, Romano Guardini und Louis Bouyer, wird dazugehören.
Wer sich bis dahin Gedanken machen will, wie er die Festlegung der Uhrzeit der Osternacht bei sich am Ort vor dem Hintergrund dieser Überlegungen bewerten soll, den verweise ich nochmals auf den oben verlinkten Beitrag mit den rechtlichen Festlegungen (hier) und auf die Website Suncalc, (hier). Für Weimar ergeben sich jedenfalls auszugsweise folgende Zeiten (Zeitumstellung auf die [völlig blödsinnige!] Sommerzeit am frühen Morgen des 27. März berücksichtigen!):
Samstag, 26. März 2016
[…]
06:07—18:35 — Tageslicht
18:35—18:38 — Sonnenuntergang
18:38—19:11 — Bürgerliche Dämmerung
19:11—19:51 — Nautische Dämmerung
19:51—20:32 — Astronomische Dämmerung
20:32—00:00 — Nacht
Sonntag, 27. März 2016
00:00—05:07 — Nacht
05:07—05:49 — Astronomische Dämmerung
05:49—06:29 — Nautische Dämmerung
06:29—07:02 — Bürgerliche Dämmerung
07:02—07:05 — Sonnenaufgang
07:05—19:36 — Tageslicht
PS: Wo wir so zu Beginn der Heiligen Woche gerade dabei sind, noch ein weiterer „Servicebeitrag“: Zur wichtigen Frage des Empfangs der Hl. Kommunion in beiderlei Gestalten, wie sie sich häufig am Gründonnerstag in besonderer Weise stellt, schauen Sie bitte hier und auch hier. Ganz kurz zur Erinnerung: „Selber Eintauchen“ ist ein durchaus gravierender unerlaubter Tatbestand, daran gibt es nichts zu deuteln oder weiter zu überlegen, es ist einfach falsch.
4 Kommentare
Eintauchen ist darüberhinaus von der Symbolik (Judas!) gruselig.
Danke! Aber ich weiß nicht so ganz: War Judas wirklich bei der Einsetzung dabei? Das wird ja bestritten. Und die Kirche sagt nichts gegen das Eintauchen als solches, sondern dagegen, daß es der Kommunikant selber tut! Nachweis der Stellen im verlinkten Beitrag!
Und zur Osternacht noch das:
http://occidens.de/e_ewald/scr/e_e11.pdf
ab Seite 2
(Zum Hinweis auf den Osternacht-Text) Herzlichen Dank! Sehr, sehr wertvoll, was ihr da zur Verfügung stellt! Aber keine Einsteiger-Lektüre, man achte sehr sorgfältig auf die (klar benannten!) Rahmenbedingungen der jeweiligen Texte!
PS: Wer die beiden Autoren live erleben will, muß zu den Bloggertreffen kommen; noch ein guter Grund!
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[…] Seit der Wiederherstellung des klassischen Triduums durch Papst Pius XII. 1951 (siehe auch hier) droht hingegen der Karsamstag als wesentlicher Bestandteil des Triduums unter den Tisch zu fallen […]
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