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Die Großherzogin und ein Privileg

Luxemburg ist zu Besuch! II.KK.HH. Großherzog Henri und Großherzogin Maria Teresa von Luxemburg weilen heute im Rahmen ihres Deutschlandbesuchs in Thüringen und werden sich ab dem Mittag in Weimar aufhalten, zu einem Mittagessen im Hotel Elephant, zu einer Stadtrundfahrt und zu einer anschließenden Besichtigung der Anna-Amalia-Bibliothek (Medieninformation der TSK).

„Huch!“ höre ich Sie da sagen, „Was interessiert uns das denn auf einem katholischen Blog?“ PuLa goes glamour? 😉

Nein, keine Sorge, es gibt sehr wohl einen katholischen Bezug und er liegt nicht nur darin, daß mit dem Präsidenten der Klassik-Stiftung ein Mitglied unserer Gemeinde den Hoheiten die  Kunstschätze erläutern wird.

Vielmehr besucht mit Großherzog Henri einer von nur noch drei verbliebenen „Katholischen Monarchen“ die Stadt. Außer ihm tragen diesen von den Päpsten verliehenen Ehrentitel nur noch die Könige von Belgien und, natürlich, von Spanien.

Und im vorliegenden Fall ist der Titel keineswegs nur Schall und Rauch oder eine nette historische Reminiszenz. Nein, Großherzog Henri hat nach seinen Überzeugungen gehandelt, als er im Jahr 2008 die Gegenzeichnung des luxemburgischen Euthanasie-Gesetzes verweigerte. Mit diesem Aufstehen gegen die „Kultur des Todes“ (Johannes Paul II.) hat er damals viel riskiert, letztlich nichts weniger als den Fortbestand der Dynastie als erbliche Staatsoberhäupter Luxemburgs. Da aber die Luxemburger in ihrer großen Mehrheit ihr „regierendes Haus“ behalten wollten und wollen, wurde, auch da schon unter der Führung der „Allzweckwaffe“ Jean Claude Juncker, in wenigen Tagen eine Verfassungsänderung durchgepeitscht, die die Notwendigkeit der großherzoglichen Billigung von Gesetzen eliminierte und damit das Problem aus der Welt schaffte.

In diesem Sinne: Herzlich willkommen, Königliche Hoheit!

So, und warum verspricht die Überschrift etwas von der Großherzogin? Weil der Titel des Katholischen Monarchen eine ganz bestimmte kleine protokollarische Folge hat: Das „Privilège du blanc“.

Ausschließlich „Katholische Königinnen“ (regierende) oder eben die Ehefrauen „Katholischer Monarchen“ dürfen nach vatikanischem Protokoll in Gegenwart des Hl. Vaters in Weiß erscheinen, statt des ansonsten obligatorischen Schwarz.

Schauen Sie hier, anläßlich der Seligsprechung von Johannes Paul II.:

Gute Laune bei der Seligsprechung

Ist das nicht zauberhaft?

 

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