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Sag‘ mal keiner,

da wäre PuLa nicht am Puls der Zeit(ungen) gewesen mit dem gestrigen Küng-Witz.

Heute ein längeres (natürlich!) Interview zur Frage der anstehenden Seligsprechung in der Berliner Zeitung.

Natürlich nichts Neues, aber immer wieder hübsch: „Menschenrechte von Theologen“ seien verletzt worden. Wohl das Recht aufs Geldverdienen auf Kosten anderer?

Und dann kommen sie, die „Werte der Säkularisierung und der Aufklärung“. Ach ja.

Wer sich vor dem Wochenende die Stimmung vermiesen lassen möchte, folge dem Link, dem „Rest“ empfehle ich ggf. nochmal den Witz von gestern zu lesen.

Ergänzung vom 3. Mai: Was die „Menschenrechte von Theologen“ angeht, vgl. Ziffer 37 der „Instruktion über die kirchliche Berufung des Theologen“ vom 24. Mai 1990, wo der Begriff tatsächlich vorkommt:

„Hier von der Verletzung von Menschenrechten zu reden, ist fehl am Platz, denn man verkennt dabei die […] Natur der Gemeinschaft der Kirche sowie ihr Gemeinwohl. Überdies begibt sich der Theologe, der mit dem „sentire cum Ecclesia“ nicht übereinstimmt, in einen Widerspruch zu seiner freiwillig und bewußt übernommenen Aufgabe, im Namen der Kirche zu lehren.“

Ich empfehle die Lektüre des gesamten Dokuments (auf das in anderem (?) Zusammenhang auch Elsa Anfang April hingewiesen hatte)  sehr! Klärt den Geist und regt zur Betrachtung über Rolle und Sendung der Kirche an.

(Das Dokument ist auch über die Seite der dbk zu lesen.)

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