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Nochmal: „Der verhinderte ‚Auftritt’“ – Eine Gegendarstellung

Der folgende Text wurde als „neue und korrigierte, endgültige Version“ bereits am Spätnachmittag des 13. April übersandt. Da ich am Wochenende den Computer nicht angeschaut habe (doch, doch, das gibt es auch bei Bloggern! 😉 ) war ich dessen nicht gewahr und konnte ergo auf die Bitte des Absenders nach zügiger Veröffentlichung nicht reagieren. Als ich das heute früh bemerkte, habe ich ihn zunächst als Kommentar freigeschaltet und für die Verzögerung um Nachsicht gebeten (vgl. im Kommentarbereich, hier).

„Sehr geehrter Herr Lamers,

zu Ihrem Blog-Beitrag Der verhinderte Auftritt folgende Richtigstellungen:

Falsch ist, dass der Filialgemeinderat  nicht wollte, dass Ihre „besonders liebe Freundin“ dort singe.

Richtig ist vielmehr, dass an mich als Vorsitzenden des Filialgemeinderates aus der Gemeinde die Bitte herangetragen worden ist, mit ihr zu reden, ob sie ihre Entscheidung nicht überdenken wolle. Ich habe zuvor mit dem Zelebranten geredet und ihm diese Bedenken aus der Gemeinde vorgetragen. Ich habe ihm angeboten, der Betroffenen selbst auch diese Bedenken vorzutragen. Dem hat er zugestimmt, allerdings mit dem Hinweis, dass er diese Bedenken nicht teile. Genau das habe ich auch der Betroffenen gesagt. Ich habe sie gebeten, vor dem Hintergrund der Bedenken einiger Gemeindemitglieder ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken.

Falsch ist , dass ich mich unzuständigerweise eingemischt habe.

Richtig ist, dass an mich als Filalgemeinderatsvorsitzender die Bedenken herangetragen worden sind und dass ich diese Bedenken zuständigkeitshalber an den Zelebranten und die Betroffene weitergegeben habe, lediglich mit der Bitte versehen, vor diesem Hintergrund ihre Entscheidung zu überdenken. Dafür benötige ich keine Beschlussfassung des Filialgemeinderates. Dessen ungeachtet habe ich mich aber mit allen Gründonnerstag so kurzfristig erreichbaren Mitgliedern des Gremiums kurzgeschlossen und deren Zustimmung zu dem Vorgehen erhalten.

Falsch ist Ihre Behauptung, dass die Gemeindeleitung dekretiert habe, dass ein solcher Auftritt nicht stattfinden sollte.

Richtig ist, dass mir von einem solchen Beschluss nichts bekannt ist. Richtig ist auch, dass die Initiative aus der Gemeinde selbst kam und richtig ist ebenfalls, dass ich Zelebrant und Betroffene lediglich mit den Bedenken bekannt gemacht habe, wie es meine Aufgabe ist, und sie gebeten habe, ihre Entscheidung zu überdenken.

Falsch ist Ihre Behauptung, dass ich mich  zum Vollstrecker der zementierten Unversöhnlichkeit gemacht habe.

Richtig ist, dass ich Bedenken aus der Gemeinde weitergegeben habe, wie es meine Pflicht als Vorsitzender des Filialgemeinderates ist.

Ich erwarte, dass Sie diese Richtigstellung innerhalb von 24 Stunden  in Ihrem Blog in gleicher Größe und gleicher Aufmachung wie den  Text „Der verhinderte Auftritt“ veröffentlichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Kaczmarek

Vorsitzender des Filalgemeinderates Bad Berka

 

PS: Wie Sie habe ich auf die Nennung von Namen der Betroffenen verzichtet. Meinen Namen können Sie gerne nennen, weil ich, wie auch in der Zeitung, zu dem stehe, was ich schreibe.“

Die Frage, inwieweit die aus dem Presserecht (auch dem Thüringer, vgl. § 11 TPG) stammenden Regelungen zum Anspruch auf Gegendarstellung auch für Blogs anwendbar sind, ist durchaus umstritten. Die Frage kann hier allerdings glücklicherweise dahingestellt bleiben, weil ich gar kein Interesse daran habe, (sachlich einschlägige und angemessen formulierte) Äußerungen zu den von mir auf PuLa behandelten Themen zu „unterdrücken“! Das habe ich auch immer wieder deutlich gemacht und auch danach gehandelt. Daher geschieht diese Veröffentlichung, ich wiederhole mich, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, dafür aber aus Überzeugung.
Deswegen wird auch ganz bewußt, den Regelungen zur Gegendarstellung analog, der Brief von Herrn Kaczmarek einige Zeit ohne weitere Äußerung meinerseits hier so stehenbleiben. Damit kann sich jedermann in Ruhe und unbeeinflußt ein Bild vom Gehalt der jeweiligen Ausführungen machen, bevor ich insoweit auf das Thema zurückkommen werde (schauen Sie aber ggf. auch jetzt schon in den Kommentar­bereich, es gibt schon Reaktionen auf H. Kaczmareks Einlassungen, hier). Einen weiteren Aspekt will ich morgen kurz darlegen (Danke, „E.R.“ 🙂 ).

2 Kommentare

  1. Ester schrieb:

    Es ist doch überall das selbe, wir lassen uns spalten, wegen Pipifax.
    Worin bestanden denn die Bedenken? Dass die Sängerin zu fromm ist?
    Oder wurde Sie mal in einer, horribile dictu, Messe im außerordentlichen Ritus gesehen?

    Mittwoch, 17. April 2013 um 00:16 | Permalink
  2. @ Ester:

    „zu fromm“? Möglicherweise. Zu gradlinig und tapfer? Auf jeden Fall!

    In einer Messe im vetus ordo kann man im Bistum Erfurt, dem Himmel sei es geklagt, noch gar nicht gesehen werden 🙁 Sonst hättte das vermutlich mit dazu beigetragen…

    Mit Ihrer Einschätzung hinsichtlich der Gründe der „Spaltung“ haben Sie wohl recht.

    GL

    Mittwoch, 17. April 2013 um 07:39 | Permalink

2 Trackbacks/Pingbacks

  1. […] erschienen am 15. April, sorgen nach wie vor für kritische Anfragen von außen (vgl. hier und hier, jeweils Kommentarbereich). PuLa selbst wird zu gegebener Zeit zu dem Vorgang und den Reaktionen […]

  2. […] der TLZ und Vorsitzender des Filialgemeinderats Bad Berka, hat mit Datum vom 15. April (hier) zu dem Artikel: „Der verhinderte Auftritt – vorösterliche Begebenheiten in Herz-Jesu-Weimar […]

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