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Der Haushalt 2011 ist da!

Die „Vermeldungen“ vom 29. Mai bis zum 5. Juni unterhalten uns mit einem kleinen Suchspiel!

Denn wer käme zunächst auf den Gedanken, daß sich eingebettet in Betrachtungen zu Mt. 16, 13 -16 und „Titeln“ (?) eine wichtige Nachricht findet, die zudem in Vorjahren an ganz anderer Stelle plaziert war.

Jedenfalls wird uns mitgeteilt, daß der Haushalt der Gemeinde für das Jahr 2011 vom Bistum bestätigt worden ist und jetzt im Pfarrbüro zur Einsicht ausliegt.

Ja, mehr noch, der Kirchenvorstand lädt zur Einsichtnahme und zur anschließenden Diskussion geradezu ein!

Lesen Sie selbst („6. Sonntag der Osterzeit“), hier.

PuLa, dem Dialog und der Transparenz verschrieben, ist lebhaft begeistert und kann sich dieser Aufforderung nur aus vollem Herzen anschließen!

Und da ich lieber keine Verbindung zur Heiligen Schrift herstellen möchte (geht’s wirklich nicht ‘ne Nummer kleiner?) hier nur noch zwei, drei Bemerkungen:

Für alle, die sie noch nicht kennen, zunächst die Rechtsgrundlage für die Möglichkeit zur Einsichtnahme. Sie findet sich in § 3, Abs. 1, Nr. 1 des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens im Bistum Erfurt vom 10.12.2004.

Daran ist zweitens bemerkenswert, an welch prominente Stelle der kirchliche Gesetzgeber diese Vorschrift gestellt hat! Der Paragraph 3 folgt nämlich unmittelbar auf die notwendigen Definitionen, die ja immer zu Beginn eines solchen Rechtstextes stehen. Man sieht: Diese spezifische Form der gemeindlichen Teilhabe am Leben der Gemeinde ist ausdrücklich erwünscht und keine lästige Pflicht am Rande (und wer möchte kann darin auch gerne eine Folge des zweiten Vatikanums und seiner Stärkung der Rolle der Laien erkennen!).

Und drittens wird damit auch deutlich, hier handelt es sich nicht um „irgendwelche Zahlen“, sondern hier wird von Fall zu Fall deutlich, welchen Spielraum bestimmte Aspekte des Gemeindelebens haben, und welche Prioritäten der Kirchenvorstand denn bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs gesetzt hat.

Und der Kirchenvorstand (natürlich abgesehen von seinem „geborenen“ Vorsitzenden) wird von uns allen gewählt. Fragen Sie also ruhig auch einzelne Mitglieder, warum denn die eine oder andere Entscheidung so oder anders gefallen ist! Selbst wenn sich das jeweilige Mitglied u.U. zu Einzelheiten nochmal erkundigen muß, die Haushaltsaufstellung gehört zu den vornehmsten Pflichten jedes Kirchenvorstandsmitglieds, die gewiß jedes Mitglied sehr ernst nimmt!

Also: Sie erreichen den Kirchenvorstand „im Ganzen“ unter der bekannten Email des Pfarrbüros (pfarramt@herzjesu-weimar.de). Dort habe ich letztes Mal schriftlich um Einsichtnahme nachsuchen sollen, aber da war ich leider auch sehr spät dran…

Daher jetzt schnell, denn unbestätigten Gerüchten zufolge wird der Haushalt nach Ende der Einsichtnahmenphase in fernen dunklen Gewölben gelagert und muß dann erst mühsam wieder heraufgeschafft werden 🙂 (bloß gut, daß es sich nur um einige A 4 Blätter handelt!).

Dann können wir neben den wirklich interessanten Fragen, die die Vermeldungen schon vorgegeben haben, bald auch weitere diskutieren. Mich würde ja z.B. auch interessieren, welche Umstände denn dazu geführt haben, daß das Bistum für den Haushalt 2010 um so vieles länger zu Prüfung gebraucht hat, als in diesem Jahr.

Ein Trackback/Pingback

  1. […] ich gerade so schön im Zug bin, die „Titel-Themen“ der gemeindlichen Vermeldungen zu loben, möchte ich doch nicht versäumen, auf den schönen Text zu Pfingsten hinzuweisen, der hier zu […]

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