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Wahlen, Teil 5: Neues zur Briefwahl

Die Anforderungen und das Verfahren zur Ausübung des Wahlrechts zu den Gremienwahlen Anfang September per Briefwahl werden klarer!

Ein Einleger zu den aktuellen Vermeldungen gibt weiteren Aufschluß. Den gibt’s auch auf der Homepage der Gemeinde, allerdings ein wenig versteckt (aktuell letzter Link). Leider wird auch von der Startseite nicht mehr auf die Dokumente zur Wahl verlinkt, sondern auf einen Termineintrag (natürlich in der vielsagenden Kategorie „Sonstiges“ 😉 )

Nach der Veröffentlichung der endgültigen Kandidatenlisten, voraussichtlich 28./29. Juli, können (auf seitens des Bistums vorgegeben Formularen) Anträge auf Erteilung eines Briefwahlscheins gestellt werden. Diese Formulare können bis zum 25./26. August im Pfarrbüro oder in den Sakristeien aller Gottesdienstorte abgeholt werden. Dort können jeweils auch die eigentlichen Briefwahl-Unterlagen in Empfang genommen werden.

Bitte sehen Sie sich bei Interesse wie immer den offiziellen Text genau an und fragen Sie ggf.- nach!

Von der Möglichkeit der Ergänzung der vorläufigen Kandidatenlisten ist offenbar zweimal Gebrauch gemacht worden (PuLa hatte eigentlich mit min. einer weiteren Ergänzung gerechnet, mal schauen…)

Und schließlich: Ich weiß ja, daß ich mit der „Wahlberichterstattung“ einigen außerhalb Weimars ein bißchen auf den Nerv gehe; bitte liebe externe PuLa-Leser, habt ein wenig Geduld! Es ist aber nicht so, daß das Thema nicht auch auf Interesse stieße: Es gibt neue Kommentare zu der Frage der Neugründung der Gemeinden (hier)!

 

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